Landwirte

Wir suchen Landwirte, die an die Zukunft denken.

Unsere Gesellschaft ist für Umweltthemen sensibel wie noch nie. Hier rückt unsere Grünlandwirtschaft besonders in den Fokus und viehhaltende Betriebe stehen vor ganz neuen Herausforderungen. Wer Mist und Gülle aus einem Betrieb in der Biogasanlage abgibt, bekommt so viel Dünger in Form von fermentiertem Gärrest zurück, wie er für die Düngung seiner Flächen benötigt. Nicht nur, dass er damit seine Lagerkapazitäten klein halten kann – das in unserer Anlage umgewandelte Düngerkonzentrat ist um ein vielfaches geruchsärmer und ungleich hochwertiger.

Die Vorteile im Detail

  • Gleichmäßiges Material (homogen)
  • Weniger Geruch (bis zu 80% reduziert)
  • Geringere Unkrautbildung
  • Flüssige bzw. bessere Verteilung
  • Schnellere Verfügbarkeit der Nährstoffe für die Pflanzen
  • Weniger Verschmutzung der Gräser
  • Schnelleres Wachstum
  • Weniger Auswaschung in das Grundwasser
  • Weniger Emissionen von Treibhausgasen (CO2, GH4 N2O)
  • Bei direkter Einbringung in den Boden (Schleppschlauch-Schlitzschuh Verteilung) auch weniger Emissionen von Ammoniak (NH3) in die Luft
  • Trägt zur Arbeitssicherheit bei, weil keine Schleim- bzw. Schmierstoffe mehr im Gärrest vorhanden sind, die das Rutschen der Fahrzeuge in Hanglagen verursachen

Qualität kommt nicht von ungefähr

Unsere Landwirte liefern Mist und Gülle nach genau definierten Qualitätsrichtlinien. Dabei handelt es sich ausschließlich um Biomasse, die biologisch abbaubar ist. Gleichzeitig halten sie alle geltenden Gesetze zur Abfallfallvermeidung ein. Sie liefern kein Fremdmaterial an und werden laufend von Auditoren und Zertifizierungstellen überprüft. Diese Vorgaben bestätigen Sie periodisch mit der hier vorliegenden Selbsterklärung, die ab Vertragsabschluss zwischen Biogas Wipptal und dem jeweiligen Landwirt unmittelbar in Kraft tritt.

Die Selbsterklärungen für Mist- und Güllelieferanten auf dieser Seite sind ein gültiger Bestandteil des Vertrages zwischen Biogas Wipptal und seinen Kunden. Die Selbsterklärung wird dem Kunden im Rahmen des Vertrages vorgelegt. Da die Selbsterklärung Teil des schriftlichen Vertrags ist, gilt sie ab dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags als angenommen.

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